Was ist ein Immobiliengutachter?
Ein Immobiliengutachter ist ein sachverständiger Experte, der den Wert von Immobilien objektiv ermittelt. Dabei berücksichtigt er zahlreiche Faktoren wie:
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Lage
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Zustand der Immobilie
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Bausubstanz
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Ausstattung
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Vergleichswerte am Markt
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rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Erbbaurechte, Wegerechte)
Gutachter für Immobilien arbeiten meist im Auftrag von Privatpersonen, Gerichten, Banken oder Unternehmen.
Das Ziel: ein unabhängiges, nachvollziehbares Gutachten über den aktuellen Marktwert oder den Verkehrswert einer Immobilie.
Wann ist ein Gutachter für Immobilien notwendig?
Ein Immobiliengutachten kann in vielen Situationen sinnvoll oder sogar erforderlich sein:
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Ein Immobiliengutachten hilft dabei, einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln oder den Angebotspreis eines Kaufobjekts zu überprüfen. Besonders bei Unsicherheit über den Zustand der Immobilie oder in Märkten mit schwankenden Preisen kann ein Gutachter wertvolle Klarheit schaffen.
Im Streitfall (z. B. Scheidung, Erbschaft, Auseinandersetzung)
Bei Trennungen oder Erbfällen geht es häufig darum, den Wert einer gemeinsamen Immobilie fair und gerichtsfest zu bestimmen. Ein Gutachter für Immobilien erstellt hier ein neutrales, objektives Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat.
Bei der Finanzierung über eine Bank
Finanzierende Banken verlangen in der Regel eine Bewertung des Beleihungswertes. Dieser unterscheidet sich oft vom Marktwert, da er konservativer kalkuliert ist. Ein qualifizierter Immobiliengutachter erstellt die nötige Dokumentation für die Bank.
Für steuerliche Zwecke
Das Finanzamt kann bei Schenkungen, Erbschaften oder betrieblichen Umstrukturierungen ein Gutachten verlangen. Dabei wird auf die steuerliche Wertermittlung nach Bewertungsgesetz (BewG) geachtet.
Zur Bewertung von Bauschäden oder Sanierungsbedarf
Wenn Schäden an der Immobilie festgestellt werden oder Sanierungen anstehen, kann ein Gutachter die notwendigen Maßnahmen und die Auswirkungen auf den Immobilienwert beurteilen. Dies ist auch für Versicherungsfälle oder bei Baumängeln relevant.
Welche Arten von Gutachten gibt es?
Verkehrswertgutachten (§194 BauGB)
Dies ist das umfassendste Gutachten. Es wird häufig bei rechtlichen Auseinandersetzungen, steuerlichen Fragestellungen oder offiziellen Bewertungen verwendet. Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) wird nach gesetzlichen Vorgaben ermittelt und dokumentiert. Es umfasst:
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ausführliche Objektbeschreibung
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rechtliche Würdigung
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Lage- und Marktanalyse
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Bewertung nach mehreren Verfahren
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Anlagen wie Pläne, Fotos, Dokumente
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten bietet eine schnellere und kostengünstigere Einschätzung des Immobilienwerts. Es eignet sich besonders für private Entscheidungen, z. B. zur Kaufpreisverhandlung oder bei internen Vermögensfragen.
Beleihungswertgutachten
Diese Form des Gutachtens ist auf die Anforderungen von Banken und Kreditinstituten abgestimmt. Der Beleihungswert berücksichtigt nur jene Faktoren, die langfristig und risikoarm verwertbar sind – meist konservativer als der Marktwert.
Gutachten zu Bauschäden
Bei baulichen Mängeln erstellt ein Bausachverständiger eine Dokumentation über Art, Ursache und Auswirkung der Schäden. Solche Gutachten sind oft Bestandteil von Gewährleistungsfragen, Streitigkeiten mit Handwerkern oder für Versicherungsgesellschaften.
Mietwertgutachten
Ein Mietwertgutachten wird erstellt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Es dient zur Überprüfung von Mieterhöhungen, zur Festlegung von Mieten bei gewerblichen Immobilien oder zur rechtssicheren Dokumentation im Streitfall.
Wie läuft ein Immobiliengutachten ab?
Erstkontakt & Auftragsklärung
Im ersten Schritt wird der Auftrag geklärt: Welcher Immobilientyp soll bewertet werden? Zu welchem Zweck? Welche Unterlagen werden benötigt? Seriöse Gutachter klären in einem Vorgespräch alle Details und erstellen ein schriftliches Angebot.
Begehung vor Ort
Der Gutachter besichtigt die Immobilie persönlich. Dabei werden unter anderem folgende Punkte erfasst:
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Allgemeiner Zustand
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Bauweise und Qualität
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Ausstattung
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Wohn- und Nutzflächen
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Modernisierungen
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Auffällige Schäden oder Mängel
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Fotodokumentation
Datenerhebung & Analyse
Neben der Vor-Ort-Besichtigung wertet der Gutachter zahlreiche Unterlagen aus, z. B.:
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Grundbuchauszug
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Flurkarte / Lageplan
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Bauzeichnungen / Bauakte
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Energieausweis
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Mietverträge
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Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
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Altlastenverzeichnis (wenn relevant)
Wertermittlungsverfahren
Zur Bewertung kommen drei anerkannte Verfahren zum Einsatz:
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Vergleichswertverfahren: bei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern mit ausreichend Vergleichsobjekten
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Sachwertverfahren: bei eigengenutzten Immobilien, wenn Vergleichswerte fehlen
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Ertragswertverfahren: bei vermieteten Immobilien (Wohn- oder Gewerbeobjekte)
Erstellung des Gutachtens
Der Gutachter dokumentiert seine Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht. Dieser enthält:
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Gutachtenzweck
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Beschreibung des Objekts
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Marktanalyse
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Berechnungen nach dem gewählten Verfahren
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Begründung des Ergebnisses
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Anlagen (Fotos, Pläne, Nachweise)
Der Bericht kann je nach Zweck 20 bis über 100 Seiten umfassen und wird in der Regel sowohl in Papierform als auch digital übermittelt.